Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Bluhm Webservices GmbH (Leipziger Straße 31 in 30179 Hannover)
gegenüber Unternehmern (B2B)
für die Erstellung von Webseiten

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Diese AGB gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.3 Diese AGB gelten für Verträge über die Erstellung von Webseiten.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z.B. bzgl. Pflichtverletzungen, Fristsetzungen oder Kündigung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (zB. Brief, E-Mail) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.

1.6 Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die AGB abgeändert oder ausgeschlossen werden. Der gesonderte Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen des Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB (ohne § 650 BGB) Anwendung.


2. Angebot und Vertragsschluss

2. 1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) sowie sonstige Auftragsbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

2.2 Bei der Bestellung des Werkes durch den Kunden handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen.

2.3 Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Kunden ist schriftlich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) zu erklären. Für den Fall, dass wir als Unternehmerin das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist nach 2.2 dieser AGB annehmen, sind an den Kunden übermittelte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.


3. Leistungen der Bluhm Webservices GmbH

3.1 Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs ist das von der Unternehmerin in dem Beratungsgespräch erstellte Gesamtkonzept.

3.2 Die Unternehmerin kennt die im Gesamtkonzept festgehaltenen und beschriebenen Vorstellungen des Kunden und hat diese auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Sollte die Unternehmerin erkennen, dass diese dort enthaltenen Vorgaben nicht die zur Erstellung der Website erforderlichen Qualitäten haben, so wird die Unternehmerin den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen Vorschlag für eine geeignete Ergänzung und/oder Anpassung des Gesamtkonzepts unterbreiten. Der Änderungsvorschlag muss die eventuell dadurch verursachten zusätzlichen Kosten und die eventuell notwendige Anpassung des terminlichen Ablaufs spezifizieren. Der Kunde wird zu diesem Änderungsvorschlag innerhalb von … Tagen nach Zugang verbindlich Stellung nehmen.

3.3 < Gestaltungsfreiheit … >

3.4 Nach der Abnahme des Gesamtkonzepts programmiert die Unternehmerin nach dieser Maßgabe die Website. Die Inhalte des Gesamtkonzepts werden nach erfolgter Abnahme durch den Kunden Teil der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen.

3.5 Die Unternehmerin verpflichtet sich dazu, die Vertragssoftware so zu programmieren, dass die Website und die dazugehörigen Unterseiten ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Websites mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang entspricht.

3.6 Nach dem Beratungsgespräch und der Abnahme des Gesamtkonzepts erstellt die Unternehmerin einen Entwurf der Website. Dieser Entwurf der Website darf auf Verlangen des Kunden noch einmal geändert werden.

3.7. Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. Die Unternehmerin wird dem Kunden innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung maßgebliche Abweichungen von dem abgenommenen Gesamtkonzept beinhalten, so verlängern die Vertragsparteien die Fristen des in Anlage … des Vertrags beigefügten Zeit- und Arbeitsplans einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum. Übergibt die Unternehmerin die vorstehend genannte Aufstellung dem Kunden nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, so ist der Kunde berechtigt, der Unternehmerin hierfür eine Frist von weiteren … Arbeitstagen zu setzen, nach deren Ablauf die Unternehmerin die verlangten Änderungen ohne zusätzliche Vergütung und ohne Änderungen des Zeit- und Arbeitsplans ausführen wird.

3.8 Die Unternehmerin wird dem Kunden die gemäß dem gesonderten Vertrag beigefügten, Zeit- und Arbeitsplan fertig gestellte Software der Website auf einem geeigneten, vom Kunden freigegebenen Datenträger bis zum dort vereinbarten Termin übergeben und betriebsbereit auf den in der Anlage … spezifizierten Servern installieren, so dass spätestens zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt der Online-Zugriff auf die von der Unternehmerin erstellte, voll funktionsfähige Website des Kunden für jedermann möglich ist.

3.9 Mit der Fertigstellung und Übergabe der Website, spätestens jedoch zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt ist dem Kunden zB ein Exemplar des Bedienerhandbuchs, in dem die fertig gestellte Software und deren Funktionen detailliert beschrieben werden, die Entwicklungsdokumentation der Software zu übergeben.

3.10 Die in 3.9 genannten (Dokumente und den Quellcode) hat die Unternehmerin in einem Zustand zu übergeben, der fachkundigen Dritten die Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung der Website ermöglicht.

3.11 Nach der Fertigstellung wird die Unternehmerin die Wartung und Pflege der Website nach -einem gesondert abzuschließenden Wartungs- und Pflegevertrag übernehmen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt der Unternehmerin spätestens zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt eigenverantwortlich die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Die Unternehmerin ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.

4.2 Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.

4.3 Die in 4.1 und 4.2 umschriebenen Daten stellt der Kunde der Unternehmerin in digitaler Form zur Verfügung.

5. Abnahme

Der Kunde wird eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Abnahme). Die Unternehmerin übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.


6. Nutzungsrechte und Namensnennung

6.1 Die Unternehmerin räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von der Unternehmerin für den Kunden erstellte Vertragssoftware einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in allen bekannten Nutzungsarten zu nutzen, solange der Vertrag besteht.

6.2 Der Kunde wird die Unternehmerin im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.


7. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

7.1 Die Parteien vereinbaren in einem gesonderten Vertrag eine Vergütung zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für die Erstellung und betriebsbereite Installation der Vertragssoftware, sowie für die übrigen vertragsgegenständlichen Leistungen.

7.2 Mit dieser Vergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Vertragssoftware gemäß Ziff. 6 dieses Vertrages vollständig abgegolten.

7.3 Einen etwaigen Mehraufwand trägt der Kunde nur in Fällen der 3.6 dieser AGB und nur nach vorheriger Bestätigung durch den Kunden.

7.4 In dem Vertrag ist die Zahlung einer Vorabpauschale integriert. Die Vorabpauschale ist zu dem dort festgelegten Zeitpunkt fällig.

7.5 Der in dem Vertrag genannte Preis wird mit der vollständigen, nach Maßgabe der in 5 dieser AGB erfolgten Abnahme der fehlerfreien Website/Überlassung der fertig gestellten Website fällig. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Das Geld ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

7.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung der in 7.1 genannten Vergütung in Verzug, so kann die Unternehmerin Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen.

8. Gewährleistung

8.1 Die Unternehmerin gewährleistet, dass die erstellte Vertragssoftware vertragsgemäß ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.

8.2 Die Unternehmerin erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer der Unternehmerin zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten der Unternehmerin ausführen lassen.

8.3 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme iSv 5 dieser AGB.

9. Haftung

9.1 Die Unternehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet die Bluhm Webservices GmbH nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung der Bluhm Webservices GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Freistellungsansprüche nach 9.4 und 11.2 dieser AGB bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

9.4 Die Unternehmerin haftet nicht für vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte. Soweit ein Schadensersatzanspruch auf dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalt beruht, stellt der Kunde die Unternehmerin von diesbezüglichen Ansprüchen frei.

9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Bluhm Webservices GmbH.


10. Subunternehmer

Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) durch die Unternehmerin zur Leistungserbringung bedarf der vorherigen Benennung des jeweiligen Subunternehmers sowie der schriftlichen Zustimmung des Kunden. Die Unternehmerin haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

11. Rechte Dritter

11.1 Die Unternehmerin steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Kunden durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit die Unternehmerin für die Erstellung der Vertragssoftware von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert die Unternehmerin zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in 6. dieser AGB genannten Rechte an der Basistechnologie und der von der Unternehmerin im Übrigen für die Erstellung der Vertragssoftware benutzten Software berechtigt zu sein.

11.2 Für den Fall, dass ein Dritter dem Kunden gegenüber Rechte behauptet, die den Kunden in der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware behindern, wird der Kunde die Unternehmerin unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren. Die Unternehmerin wird den Kunden bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und dem Kunden jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.
12. Geheimhaltung

12.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten.

12.2 Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.

12.3 Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.

12.4 Die Geheimhaltungspflicht nach 12.2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Unternehmerin bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d)die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
f.) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

12.5 Werden der Unternehmerin Vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


13. Außerordentliche Kündigung

13.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

13.2 Kündigt eine der Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich nach 14.1, so entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden an die Unternehmerin; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Die Unternehmerin ist zur Rückzahlung der bereits durch den Kunden gezahlten Beträge verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung von der Unternehmerin erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind.

14. Nennung als Referenzkunde

14.1 Die Unternehmerin ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen . Der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt die Unternehmerin berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

14.2 Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite der Bluhm Webservices GmbH, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt der Bluhm Webservices GmbH zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

15. Datenschutz

15.1 Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

15.2 Sofern und soweit die Unternehmerin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980).

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist der Sitz der Bluhm Webservices GmbH (Hannover).

17. Schlussbestimmungen

17.1 Die Abtretung von Rechten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.

17.2 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.